Sanierung und Umbau einer Hofreite
Die Denkmaltopographie des Kreises Darmstadt-Dieburg sagt: „Die Bausubstanz des historischen Ortskerns, dessen Gründung ins 14. Jahrhundert zurückgeht, wurde überwiegend im 17. und 18. Jahrhundert geschaffen … Die Erhaltung der Gesamtanlage ist aus orts- siedlungsgeschichtlichen Gründen zu fordern.”
Das Wohnhaus der kleinen Hofreite geht tatsächlich auf den o.g. Zeitrahmen zurück. Es wurde mehrmals umgebaut und erweitert, um den Nutzungswünschen der jeweiligen Besitzer Rechnung zu tragen. So beherbergte es z.B. den örtlichen Krämerladen, eine Bäckerei, eine Gastwirtschaft. Außerdem wurden in den beiden gut erhaltenen Gewölbekellern der örtliche Wein ausgebaut.
Die Eigentümer wünschen nun eine Umgestaltung und Sanierung von Haupthaus und rückwärtigem Querbau (jüngeren Datums) mit dem Ziel eine einzige großzügige Wohneinheit für die Familie herzustellen. Der seitliche Nebenbau (mit Durchfahrt zu einem „gefangenen” rückwärtigen Grundstück) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt saniert oder aber zu einer Einliegereinheit umgebaut.
Da Richen ein Förderschwerpunkt des Dorferneuerungsprogramms ist, wurde die Vorentwurfsphase zur Willensbildung der Bauherrschaft mit Landesmitteln gefördert.
Anhand eines Wunschraumprogramms der Bauherrschaft entwickelte BJA ein Umbaukonzept, das dem alten Gebäude durch Zusammenschluss und Umnutzung mehrerer Bereiche eine zeitgemäße Großzügigkeit ermöglicht und damit für seinen weiteren Bestand garantiert. Die Entwurfsansätze sowie die parallel erarbeitete Kostenschätzung fanden sowohl bei den Vertretern der Dorferneuerung wie auch bei der Unteren Denkmalbehörde Anklang. Eine weitere Förderung durch DE-Mittel wurde ebenso in Aussicht gestellt wie die denkmalrechtliche Genehmigung der Umbauten.
Als Ergebnis dieser positiven Vorentwurfsphase wurde BJA mit Entwurf und Baugesuch betraut. Bereits kurze Zeit später bestand Baurecht, lag die denkmalrechtliche Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde vor und waren DE-Fördermittel des Landes für die Umbaumaßnahme in Aussicht gestellt. Die Umsetzung der Planung wird von der Bauherrschaft in eigener Regie geleistet.
